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Innenverhältnis
Innenverhältnis bezeichnet die gesellschaftlichen Rechtsbeziehungen der einzelnen
Gesellschafter (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) untereinander. Dazu gehört
z.B. die gesetzliche oder vertragliche Regelung der Gewinnverteilung, der
Geschäftsführung oder einer Treuepflicht (Wettbewerbsverbot). Das Außenverhältnis
betrifft dagegen die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft zu dritten Personen und bestimmt,
ob die Gesellschaft als solche durch Rechtshandlungen gebunden wird, die für sie
vorgenommen werden.