Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Ingenieur
 
Die Regelung der Berufsbezeichnung I. gehört nicht zum Recht der Wirtschaft i.S. v.

Art. 74 Nr. 11 GG (BVerfGE 26, 246). Daher ist die Berufsbezeichnung mit im wesentlichen

übereinstimmenden Festlegungen landesrechtlich geregelt (vgl. z.B. für Bayern Ges. vom

27. 7. 1970, GVBl. 336). Von der Berufsbezeichnung I. sind die akademischen Grade

Diplomingenieur (ggf. FH) und Ing. (grad) zu unterscheiden. Für die Honorare selbständig

tätiger Ingenieure gilt die HOAI.