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Incoterms
Im internationalen Handelsverkehr hat sich der Gebrauch bestimmter Kurzklauseln
eingebürgert, deren Bedeutung zwar grundsätzlich feststeht, die aber in ihren
Einzelheiten in den verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgelegt werden. Die Incoterms
vereinheitlichen die Auslegung. Die in Paris ansässige IHK (ICC) hat Auslegungsregeln zur
international einheitlichen Interpretation dieser handelsüblichen Kurzklauseln in Gestalt
der International Commercial Terms (Incoterms) erarbeitet. Diese wurden erstmals 1936
herausgegeben, 1953, 1967, 1976 und 1980 revidiert oder auch ergänzt und zuletzt in der
Neufassung Incoterms1990 veröffentlich