Gebäudetechnik
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Hauptfeststellung
 
Im Rahmen der Bewertung stattfindendes Verfahren zur Ermittlung der Einheitswerte. Ab

1.1.1998 werden die Einheitswerte in Zeitabständen von je sechs Jahren allgemein

festgestellt. Für die neuen Grundbesitzwerte gilt eine der Hauptfeststellung ähnliche

Regelung, ohne das dies explizit als Hauptfeststellung bezeichnet würde. Die

Wertverhältnisse zum 1.10.1996 gelten demnach bei den neuen Grundbesitzwerten bis zum

31.12.2001. Entsteht eine Bewertungseinheit erstmals innerhalb des

Hauptfeststellungszeitraums, dann wird eine Nachfeststellung durchgeführt. Sonstige

Veränderungen, die innerhalb der sechs Jahre eintreten, werden gegebenenfalls im Rahmen

der Fortschreibung berücksichtigt.