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Hauptfeststellung
Im Rahmen der Bewertung stattfindendes Verfahren zur Ermittlung der Einheitswerte. Ab
1.1.1998 werden die Einheitswerte in Zeitabständen von je sechs Jahren allgemein
festgestellt. Für die neuen Grundbesitzwerte gilt eine der Hauptfeststellung ähnliche
Regelung, ohne das dies explizit als Hauptfeststellung bezeichnet würde. Die
Wertverhältnisse zum 1.10.1996 gelten demnach bei den neuen Grundbesitzwerten bis zum
31.12.2001. Entsteht eine Bewertungseinheit erstmals innerhalb des
Hauptfeststellungszeitraums, dann wird eine Nachfeststellung durchgeführt. Sonstige
Veränderungen, die innerhalb der sechs Jahre eintreten, werden gegebenenfalls im Rahmen
der Fortschreibung berücksichtigt.