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Handwerksrolle
Die H. wird von den Handwerkskammern geführt. Sie ist eine Dokumentation der
Erlaubnisse zum selbständigen Betrieb eines Handwerks (§ 6 HandwO, sowie die
EG/EWR-HandwerksVO (Handwerk)). Die Eintragung in die H. ist für die Erlaubnis zum
Betrieb eines Handwerks konstitutiv. Über die Eintragung wird eine Bescheinigung, die
sog. Handwerkskarte ausgestellt, die lediglich Nachweiszwecken dient (§ 10 II HandwO).
Die Einsicht in die H. ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweist.