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Handelswaren
Als Handelswaren werden zum einen alle Güter bezeichnet, die vom Einzel- und
Großhandel zum Verkauf bereitgehalten werden. Zum anderen verwenden Produktionsbetriebe
diesen Terminus. Sie bezeichnen mit Handelsware diejenigen Waren, die nicht im eigenen
Betrieb hergestellt, aber zur Abrundung des Verkaufsprogramms hinzugekauft und
anschließend weiterveräußert werden. Eine Besonderheit gilt bei der Kalkulation: Im
Produktionsbetrieb sind Handelswaren Komplementärartikel, die zusätzlichen Ertrag
bringen. Die anzuwendende Zuschlagskalkulation wird hier wesentlich einfacher, da
nennenswerte Kostenveränderungen in der Regel ausgeschlossen werden können. Da die
Kalkulation beim Handel über Erfolg oder Mißerfolg entscheidet, muß hier besonders auf
Beschaffung, Absatz, Konkurrenz- und Marktverhältnisse geachtet werden.