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Handelsbrauch
Handelsbräuche (auch Handelssitte, Handelsusance) sind besondere Gewohnheiten im
Handelsverkehr, die sich unter Kaufleuten entwickelt haben. Sie sind keine Rechtsnormen,
stellen aber Regeln dar, die im Geschäftsleben befolgt werden müssen und die auch die
Rechtsprechung berücksichtigen muß. So weist das Gesetz (§ 346 HGB) auf die besondere
Bedeutung dieser Regeln hin: "Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und
Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten
und Gebräuche Rücksicht zu nehmen."