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Handel mit Emissionsrechten
Hier ist vorgesehen, dass ein Staat sich einen Teil seiner Reduktionspflichten auf einem "Kohlenstoffmarkt" erkaufen kann. Das theoretische Prinzip basiert auf der Annahme, dass die Reduktionen dort getätigt werden sollen, wo es am billigsten ist. So könnte ein Land A mehr reduzieren als es muss, ein Land B dafür weniger. Land B kann dann Emissionsrechte von Land A erstehen und seine Reduktionsziele auf diese Weise "erfüllen". Eine genaue Mengenangabe wurde im Kyoto-Protokoll nicht festgelegt. Wie dieser Handel im Detail vonstatten gehen soll, wurde in Kyoto ebenfalls nicht beschlossen und wären daher im 2000-11 in Den Haag nachzuholen gewesen.