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Haftungskapital
Auch als Garantiekapital bezeichnetes Kapital einer Unternehmung, das den Gläubigern
als Sicherheit dienen soll. Dies ist zunächst das Eigenkapital, d. h. bei
Kapitalgesellschaften das Gezeichnete Kapital sowie die Rücklagen, und bei
Personengesellschaften die von den persönlich haftenden Gesellschaftern geleistete
Einlage sowie deren für die Haftung zur Verfügung stehendes Privatkapital. Als
Haftungskapital im weiteren Sinne können auch reale Kreditsicherheiten, wie z. B.
Grundstücke, Gebäude oder Vorräte gezählt werden, die im Wege einer verbrieften
Kreditsicherheit, wie z. B. Grundschuld, Hypothek, Eigentumsvorbehalt oder
Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen, dem Gläubiger gegenüber haften.