Gebäudetechnik
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Haftungskapital
 
Auch als Garantiekapital bezeichnetes Kapital einer Unternehmung, das den Gläubigern

als Sicherheit dienen soll. Dies ist zunächst das Eigenkapital, d. h. bei

Kapitalgesellschaften das Gezeichnete Kapital sowie die Rücklagen, und bei

Personengesellschaften die von den persönlich haftenden Gesellschaftern geleistete

Einlage sowie deren für die Haftung zur Verfügung stehendes Privatkapital. Als

Haftungskapital im weiteren Sinne können auch reale Kreditsicherheiten, wie z. B.

Grundstücke, Gebäude oder Vorräte gezählt werden, die im Wege einer verbrieften

Kreditsicherheit, wie z. B. Grundschuld, Hypothek, Eigentumsvorbehalt oder

Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen, dem Gläubiger gegenüber haften.