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Hygiene
Die Europäische
Kommission
hat in ihrer Hygienerichtlinie folgende
Definition dafür festgeschrieben. Lebensmittelhygiene: Alle Vorkehrungen und
Maßnahmen, die notwendig sind, um ein unbedenkliches und genußtaugliches
Lebensmittel
zu gewährleisten. Diese Vorkehrungen und Maßnahmen umfassen alle
auf die Urproduktion folgenden Stufen während der Zubereitung, Verarbeitung,
Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des
Anbietens zum
Verkauf
oder zur Lieferung an die Verbraucher. Ein genusstaugliches
Lebensmittel
ist ein unter Hygienegesichtspunkten zum Verzehr geeignetes
Lebensmittel.