.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
Über GBT
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Suche :
0
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Gutgläubiger Erwerb
Ausnahme von dem Grundsatz, daß Eigentum an einer Sache nur von dessen Eigentümer
erworben werden kann (§ 932 BGB). Geschätzt wird hier der gute Glaube eines redlichen
Geschäftspartners an das Eigentum des Veräußerers, nicht an dessen Geschäftsfähigkeit
oder Vertretungsmacht. Kein gutgläubiger Erwerb ist möglich, wenn die Sache dem wahren
Eigentümer gestohlen wurde, verlorengegangen ist oder sonstwie abhanden kam.