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Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität
Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) zur Sicherstellung der formalen
Vergleichbarkeit einzelner Jahresabschlüsse im Zeitablauf. Er umfaßt: die sog.
Bilanzidentität, wonach die Wertansätze der Schlußbilanz mit denen der
Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen müssen (§ 252INr. 1 HGB) die
Beibehaltung eines einmal gewählten Abschlußstichtags.