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Grundsatz der Vorsicht
Zentraler und wichtigster Bilanzierungsgrundsatz im deutschen Bilanzrecht, der aus dem
Gläubigerschutzprinzip abgeleitet wird und eine vorsichtige Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden verlangt (§ 252I, Ziff. 4 HGB). Das Vorsichtsprinzip
findet seinen konkreten Niederschlag im wesentlichen in folgenden hieraus ableitbaren GoB:
Der Grundsatz der Vorsicht gilt infolge des Maßgeblichkeitsprinzips gem. § 5I1 EStG auch
für die Steuerbilanz. IAS und US-GAAP kennen zwar auch das Vorsichtsprinzip, doch hat das
Vorsichtsprinzip dort nicht einen übergeordneten Stellenwert, sondern eine dem Prinzip
der Fair Presentation nachgelagerte Bedeutung.