Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)
 
Sie gehören zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und knüpfen an dem

eigentlichen Jahresabschluß, also der Bilanz und GuV sowie dem Anhang an, während die

Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation sowie der Inventur vorgelagert sind. Die

Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) können in die formellen und

materiellen GoBil unterteilt werden. Zu den formellen GoBil zählen zum einen der

Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, der Grundsatz der formellen und der

Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität. Die materiellen GoBil umfassen die

Bilanzierungs-, die Bewertungs- und die ergänzenden Grundsätze. Die

Bilanzierungsgrundsätze (= Ansatzgrundsätze) bestimmen, welche Aktiva und welche Passiva

als solche – unabhängig von deren Höhe – in der Bilanz auszuweisen sind. Dies

hängt wesentlich von dem Begriffsinhalt des Vermögensgegenstandes und der Schulden ab

sowie von eventuell bestehenden Einzelregelungen, z. B. über Aktivierungshilfen. Die

Bewertungsgrundsätze regeln die Frage der Höhe der Wertansätze. Der Grundsatz der

Vorsicht (= Vorsichtsprinzip) hat dabei im deutschen Bilanzrecht die mit Abstand größte

Bedeutung. Seine konkrete Ausprägung erfährt das Vorsichtsprinzip insbesondere im:

Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip, Anschaffungswertprinzip sowie im Grundsatz der

Einzelbewertung aber auch im Maßgeblichkeitsprinzip der Handels für die Steuerbilanz.

Daneben zählen zu den materiellen GoBil auch ergänzende Grundsätze, wie der Grundsatz

der Richtigkeit und Vollständigkeit, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und

Wesentlichkeit sowie das Going-Concern-Prinzip. Unterschiede zu IAS und US-GAAP bestehen

vor allem bei den materiellen GoBil, und zwar im wesentlichen im Hinblick auf die

Hierarchie und den Stellenwert, der den einzelnen Vorschriften beigemessen wird. Dies

liegt letztlich darin begründet, daß die deutschen GoB ausgehend von der

Gläubigerschutzfunktion abgeleitet werden, während die IAS und US-GAAP auf der

Informationsfunktion und dem Postulat der Fair Presentation des Jahresabschlusses für die

Anteilseigner basieren.