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Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)
Sie gehören zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und knüpfen an dem
eigentlichen Jahresabschluß, also der Bilanz und GuV sowie dem Anhang an, während die
Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation sowie der Inventur vorgelagert sind. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) können in die formellen und
materiellen GoBil unterteilt werden. Zu den formellen GoBil zählen zum einen der
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, der Grundsatz der formellen und der
Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität. Die materiellen GoBil umfassen die
Bilanzierungs-, die Bewertungs- und die ergänzenden Grundsätze. Die
Bilanzierungsgrundsätze (= Ansatzgrundsätze) bestimmen, welche Aktiva und welche Passiva
als solche – unabhängig von deren Höhe – in der Bilanz auszuweisen sind. Dies
hängt wesentlich von dem Begriffsinhalt des Vermögensgegenstandes und der Schulden ab
sowie von eventuell bestehenden Einzelregelungen, z. B. über Aktivierungshilfen. Die
Bewertungsgrundsätze regeln die Frage der Höhe der Wertansätze. Der Grundsatz der
Vorsicht (= Vorsichtsprinzip) hat dabei im deutschen Bilanzrecht die mit Abstand größte
Bedeutung. Seine konkrete Ausprägung erfährt das Vorsichtsprinzip insbesondere im:
Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip, Anschaffungswertprinzip sowie im Grundsatz der
Einzelbewertung aber auch im Maßgeblichkeitsprinzip der Handels für die Steuerbilanz.
Daneben zählen zu den materiellen GoBil auch ergänzende Grundsätze, wie der Grundsatz
der Richtigkeit und Vollständigkeit, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und
Wesentlichkeit sowie das Going-Concern-Prinzip. Unterschiede zu IAS und US-GAAP bestehen
vor allem bei den materiellen GoBil, und zwar im wesentlichen im Hinblick auf die
Hierarchie und den Stellenwert, der den einzelnen Vorschriften beigemessen wird. Dies
liegt letztlich darin begründet, daß die deutschen GoB ausgehend von der
Gläubigerschutzfunktion abgeleitet werden, während die IAS und US-GAAP auf der
Informationsfunktion und dem Postulat der Fair Presentation des Jahresabschlusses für die
Anteilseigner basieren.