Gebäudetechnik
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Grundhandelsgeschäft
 
Ein Grundhandelsgeschäft ist ein Handelsgeschäft, das dazu bestimmt ist, dem

betriebenen Handelsgewerbe zu dienen. Davon abzugrenzen sind Hilfshandelsgeschäfte, die

den Betrieb eines Handelsgeschäftes erst ermöglichen und fördern (z.B. die Anmietung

von Büroräumen, der Ankauf des Büroinventars). Aber auch Nebenhandelsgeschäfte, die

nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Ausübung des Handelsgewerbes vorgenommen

werden, sind davon ausgeschlossen.