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Grundhandelsgeschäft
Ein Grundhandelsgeschäft ist ein Handelsgeschäft, das dazu bestimmt ist, dem
betriebenen Handelsgewerbe zu dienen. Davon abzugrenzen sind Hilfshandelsgeschäfte, die
den Betrieb eines Handelsgeschäftes erst ermöglichen und fördern (z.B. die Anmietung
von Büroräumen, der Ankauf des Büroinventars). Aber auch Nebenhandelsgeschäfte, die
nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Ausübung des Handelsgewerbes vorgenommen
werden, sind davon ausgeschlossen.