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Going-Concern-Prinzip
Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung, der gem. § 252 I Nr. 2 HGB besagt, daß bei
der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden davon auszugehen ist, daß das
Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird. Nur in Ausnahmefällen, wenn die
Liquidation eingeleitet ist oder nicht mehr ausgeschlossen werden kann, sind in der Bilanz
die Liquidationswerte anzusetzen. Dieser Grundsatz gilt auch nach IAS und US-GAAP als
Basisprinzip.