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Gleitsicherheit
(Trittsicherheit)von Fußböden, kann durch eine Reihe baulicher Maßnahmen weitgehend
erfüllt werden. Plötzlich auftretende Höhenunterschiede (Stolperstufe) vermeiden.
Unvermeidbare Fußbodenabsätze deutlich markieren. Vorgesehener Bodenbelag muß für den
jeweiligen Verwendungsbereich ausreichend rutschhemmend sein. Bereiche erhöhter
Rutschgefahr sind naß beanspruchte Barfußbereiche (z. B. Schwimmbäder) und gewerblich
genutzte Arbeitsräume mit erhöhter Rutschgefahr (z. B. durch Öle und Fette beschmutzter
Boden).