.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
Über GBT
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Suche :
0
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Gläubiger
Im Sinne von § 241 BGB Berechtigter aus einem Schuldverhältnis, der vom Schuldner
(Debitor bei einem Kredit) kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung fordern kann.
Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen, und muß gemäß § 242 BGB vom
Schuldner nach Treu und Glauben bewirkt werden. Neben einer Geldleistung kann dies auch
eine Arbeitsleistung oder die Einräumung von Rechten und Kreditsicherheiten darstellen.