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Gewinn
Positiver Unterschiedsbetrag zwischen positiven und negativen Erfolgskomponenten. Dabei
können die Erfolgskomponenten als Bestandsgrößen oder als Stromgrößen gemessen
werden. Bei der Messung der Bestandsgrößen kommt es wesentlich auf die der Messung
zugrundeliegende Bilanz- bzw. Kapitalerhaltungstheorie an, wie die Gewinngröße
ausfällt. Bei den Stromgrößen kommt es wesentlich darauf an, ob durch Saldierung von
Zahlungsströmen (Einzahlungen/Einnahmen, Auszahlungen/Ausgaben) oder Aufwands- und
Ertragsgrößen (Aufwand/Aufwendungen, Ertrag) oder Kosten- und Leistungskategorien der
Gewinn ermittelt wird. Während der handelsrechtlich korrekte Gewinnbegriff (Bilanzgewinn)
vor Ausschüttung als Jahresüberschuß, bezeichnet wird, hängt sich das Steuerrecht
einerseits durch die Maßgeblichkeit an den Jahresüberschuß an, andererseits hat es eine
eigene bilanzielle Gewinndefinition in § 4 I EStG. Demnach ist der Gewinnbegriff der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluß eines Wirtschaftsjahres und
dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den
Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Weiterhin kennt das
Einkommensteuergesetz in § 4 III eine Gewinndefinition, die sich an den Zahlungsströmen
orientiert. Für bestimmte Steuerpflichtige (in der Regel Selbständige) gilt als Gewinn
der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.