Gebäudetechnik
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Gewinn
 
Positiver Unterschiedsbetrag zwischen positiven und negativen Erfolgskomponenten. Dabei

können die Erfolgskomponenten als Bestandsgrößen oder als Stromgrößen gemessen

werden. Bei der Messung der Bestandsgrößen kommt es wesentlich auf die der Messung

zugrundeliegende Bilanz- bzw. Kapitalerhaltungstheorie an, wie die Gewinngröße

ausfällt. Bei den Stromgrößen kommt es wesentlich darauf an, ob durch Saldierung von

Zahlungsströmen (Einzahlungen/Einnahmen, Auszahlungen/Ausgaben) oder Aufwands- und

Ertragsgrößen (Aufwand/Aufwendungen, Ertrag) oder Kosten- und Leistungskategorien der

Gewinn ermittelt wird. Während der handelsrechtlich korrekte Gewinnbegriff (Bilanzgewinn)

vor Ausschüttung als Jahresüberschuß, bezeichnet wird, hängt sich das Steuerrecht

einerseits durch die Maßgeblichkeit an den Jahresüberschuß an, andererseits hat es eine

eigene bilanzielle Gewinndefinition in § 4 I EStG. Demnach ist der Gewinnbegriff der

Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluß eines Wirtschaftsjahres und

dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den

Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Weiterhin kennt das

Einkommensteuergesetz in § 4 III eine Gewinndefinition, die sich an den Zahlungsströmen

orientiert. Für bestimmte Steuerpflichtige (in der Regel Selbständige) gilt als Gewinn

der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.