Gebäudetechnik
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Gewerbeaufsicht
 
Alle Gewerbebetriebe unterliegen einer staatlichen Aufsicht, die von den i.d.R. bei den

Regierungspräsidien oder in kreisfreien Städten eingerichteten Gewerbeaufsichtsämtern

ausgeübt wird. Die GewO (§§ 139b, g) schreibt den Gewerbeaufsichtsbeamten lediglich die

Überwachung der Arbeitsschutzbestimmungen vor; weitere Überwachungsaufgaben sind ihnen

durch Landesrecht übertragen. I.w.S. versteht man unter G. das gesamte Recht der

Gewerbezulassung und der Gewerbeuntersagung.