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Gewerbeaufsicht
Alle Gewerbebetriebe unterliegen einer staatlichen Aufsicht, die von den i.d.R. bei den
Regierungspräsidien oder in kreisfreien Städten eingerichteten Gewerbeaufsichtsämtern
ausgeübt wird. Die GewO (§§ 139b, g) schreibt den Gewerbeaufsichtsbeamten lediglich die
Überwachung der Arbeitsschutzbestimmungen vor; weitere Überwachungsaufgaben sind ihnen
durch Landesrecht übertragen. I.w.S. versteht man unter G. das gesamte Recht der
Gewerbezulassung und der Gewerbeuntersagung.