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Gewässerreinhaltung/Gewässerschutz
Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz gilt es, den Zustand der Gewässer, die nicht oder nur unerheblich verschmutzt sind, zu erhalten und den Zustand der Gewässer, die bereits mehr als unerheblich verschmutzt sind, zu verbessern. Ferner sind die Gewässer (Grundwasser und Oberflächengewässer) vor Gefahren und Schäden, die sich aus dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Lagerung, Abfüllung, Umschlag, Herstellung, Behandlung, Verwendung) ergeben, zu schützen. Weiterhin sind Nährstoff- (Phosphor- und Stickstoffe) und Gefahrstoffeinträge (z.B. Pflanzenschutzmittel) aus diffusen Quellen (insbesondere aus der Landwirtschaft) in die Gewässer zu vermeiden bzw. zu verringern.)