Gebäudetechnik
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Gesellschaftsrecht Italien
 
In Italien gibt es Ähnlichkeiten zum deutschen Gesellschaftsrecht. Im italienischen

Recht wird wie in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Gesellschaften des bürgerlichen

Rechts und Handelsgesellschaften unterschieden. Neben den in der Bundesrepublik bekannten

Gesellschaften sieht das italienische Recht aber auch Unternehmen (Konsortien) vor, in

denen sich Personen zusammenschließen können.