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Gesellschaftsrecht Italien
In Italien gibt es Ähnlichkeiten zum deutschen Gesellschaftsrecht. Im italienischen
Recht wird wie in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Gesellschaften des bürgerlichen
Rechts und Handelsgesellschaften unterschieden. Neben den in der Bundesrepublik bekannten
Gesellschaften sieht das italienische Recht aber auch Unternehmen (Konsortien) vor, in
denen sich Personen zusammenschließen können.