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Gesellschaftsrecht Frankreich
Das Gesellschaftsrecht in Frankreich zeigt große Ähnlichkeiten zu den
Unternehmensformen und rechtlichen Voraussetzungen, die für Unternehmen in der
Bundesrepublik bestehen. In Frankreich unterscheidet man wie in der Bundesrepublik
Gesellschaften bürgerlichen Rechts von Handelsgesellschaften, die dem Handelsrecht
unterliegen. Alle Gesellschaften müssen in ein Gesellschaftsregister (ähnlich dem
Handelsregister) eingetragen werden, das beim zuständigen Handelsgericht geführt wird.