Gebäudetechnik
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Gesellschaftsrecht Frankreich
 
Das Gesellschaftsrecht in Frankreich zeigt große Ähnlichkeiten zu den

Unternehmensformen und rechtlichen Voraussetzungen, die für Unternehmen in der

Bundesrepublik bestehen. In Frankreich unterscheidet man wie in der Bundesrepublik

Gesellschaften bürgerlichen Rechts von Handelsgesellschaften, die dem Handelsrecht

unterliegen. Alle Gesellschaften müssen in ein Gesellschaftsregister (ähnlich dem

Handelsregister) eingetragen werden, das beim zuständigen Handelsgericht geführt wird.