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Gesellschaftsrecht England
In England gibt es keine mit dem deutschen Gesellschaftsrecht vergleichbare
Bestimmungen. Es wird weder zwischen Handels- und Privatrecht unterschieden, noch
existiert ein einheitlicher Begriff der "Gesellschaft". Dementsprechend ist den
Engländern auch ein Handelsregister fremd. Es ist nur ein Gesellschaftsregister
vorgesehen, das von einer Behörde des Wirtschaftsministeriums geführt wird.