Gebäudetechnik
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Gesellschaftsrecht England
 
In England gibt es keine mit dem deutschen Gesellschaftsrecht vergleichbare

Bestimmungen. Es wird weder zwischen Handels- und Privatrecht unterschieden, noch

existiert ein einheitlicher Begriff der "Gesellschaft". Dementsprechend ist den

Engländern auch ein Handelsregister fremd. Es ist nur ein Gesellschaftsregister

vorgesehen, das von einer Behörde des Wirtschaftsministeriums geführt wird.