Gebäudetechnik
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Gesellschaftsrecht Dänemark
 
Das dänische Gesellschaftsrecht unterscheidet sich stark von dem in Deutschland. In

Dänemark wird nicht zwischen Handels- und Privatrecht unterschieden. Es gibt weder

Handelsgesellschaften noch einen einheitlichen Begriff von Gesellschaften. Auch ein mit

dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) vergleichbares Gesetz gibt es nicht. Trotzdem

stimmen die derzeitigen dänischen Gesellschaftsformen von Unternehmen mit den in

Deutschland üblichen in ihrer Ausgestaltung im wesentlichen überein.