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Gesellschaftsrecht Belgien
In Belgien wird wie im deutschen Recht eine Unterscheidung zwischen Gesellschaften
bürgerlichen Rechts, die dem Zivilrecht unterliegen, und den in der Bundesrepublik
bekannten Handelsgesellschaften getroffen. Das belgische Gesellschaftsrecht ist dem
deutschen sehr ähnlich und weist nur geringfügige Unterschiede zu diesem auf. Alle
Gesellschaften müssen in ein Handelsregister (registre du commerce) eingetragen werden,
das bei dem zuständigen Handelsregistergericht geführt wird.