Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft
gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Das G. umfaßt
daher insbes. alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts,
die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die stille Gesellschaft, die
Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, die eingetragene Genossenschaft, die Reederei, den
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. In begrenztem Umfang gehört zum G. auch das
Recht des Vereins.
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