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Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. Co. KG
Mischform verschiedener Rechtsformen, der Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft
und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaft.
Rechtsgrundlagen sind die Bestimmungen über die KG im Handelsgesetzbuch (HGB) und das
GmbH-Gesetz. Bei der GmbH u. Co. KG handelt es sich um eine KG, bei der der Komplementär
eine GmbH ist, da ja an einer Personengesellschaft auch juristiche Personen als
Gesellschafter beteiligt sein können. Die Komplementäre sind i.d.R. die Gesellschafter
der GmbH. Da die GmbH nur in Höhe ihres Stammkapitals (mind. DM 50 000) haftet, wird die
Zielsetzung einer Personengesellschaft, d. h. der persönlichen unbeschränkten Haftung
hier außer Kraft gesetzt. Im Extremfall ist wie bei der GmbH eine Einmann-Gesellschaft
denkbar, bei der der Kommanditist zugleich der einzige Gesellschafter der GmbH (=
Komplementär) ist. Die Leitung obliegt dem Komplementär, d. h. der GmbH, also dem
Geschäftsführer der GmbH. Da die KG nicht prüfungs- und publizitätspflichtig ist und
die wenig strengen Rechnungslegungsvorschriften von Personengesellschaften Anwendung
finden, kann diese Rechtsform eine einfache Form einer Haftungsbeschränkung mit nach
außen auftretenden Merkmalen einer Personengesellschaft sein. Hauptargument für die
Entscheidung für eine GmbH u. Co. KG dürfte allerdings die günstigere Besteuerung
gegenüber der GmbH sein.