Gebäudetechnik
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Geschäftsanteil
 
Der Geschäftsanteil ist der in einem bestimmten Bruchteil – nicht in einer

Geldsumme – ausgedrückte Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Er

ist ein Anteil der Gesamthandsgemeinschaft, über den die Gesellschafter nur gemeinsam

verfügen können. Alle Gesellschafter müssen einer Übertragung auf eine andere Person

zustimmen, oder im Gesellschaftsvertrag muß eine Verfügung über diesen Anteil bzw.

seine Übertragung vereinbart sein.