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Geschäftsanteil
Der Geschäftsanteil ist der in einem bestimmten Bruchteil – nicht in einer
Geldsumme – ausgedrückte Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Er
ist ein Anteil der Gesamthandsgemeinschaft, über den die Gesellschafter nur gemeinsam
verfügen können. Alle Gesellschafter müssen einer Übertragung auf eine andere Person
zustimmen, oder im Gesellschaftsvertrag muß eine Verfügung über diesen Anteil bzw.
seine Übertragung vereinbart sein.