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Gesamtvertretung
Die Gesamtvertretung ist eine Form der Vertretung, die das Zusammenwirken aller
Bevollmächtigten verlangt. Eine Gesellschaft (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft)
kann mehrere gesetzliche Vertreter haben, z.B. Vorstand und Geschäftsführer. Sind diese
nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, was bei den
Kapitalgesellschaften und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der gesetzliche Regelfall
ist, so spricht man von Gesamtvertretung. Sie dient der Sicherheit im Geschäftsverkehr
und schützt vor Unredlichkeiten. Die Gesellschaft wird z.B. durch ein Rechtsgeschäft,
das nicht alle Gesamtvertreter zusammen vornehmen, rechtlich nicht gebunden.