Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Genehmigtes Kapital
 
Genehmigtes Kapital ist der Nennbetrag, um den der Vorstand einer Aktiengesellschaft

oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien kraft besonderer Ermächtigung das

Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen entsprechende Einlagen erhöhen darf (§ 202

AktG). Die Ermächtigung darf nur durch die Satzung oder Satzungsänderung auf die Dauer

von fünf Jahren erteilt werden. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte

des Grundkapitals nicht überschreiten.