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Gemeinkosten
Kosten, die im Gegensatz zu den Einzelkosten den Kostenträgern (z. B. Produkten) nicht
direkt zurechenbar sind. Sie werden daher im Rahmen der Kostenstellenrechnung durch
Verrechnungssätze bzw. Schlüsselgrößen den Kostenträgern zugeordnet. Beispiele sind
Gehälter kaufmännischer Angestellter, Versicherungsbeiträge oder Energiekosten, die
für den gesamten Betrieb anfallen, und nicht an einer Maschine oder durch einen Vorgang
auf das hergestellte Produkt oder die hergestellte Dienstleistung zurechenbar sind.
Gemeinkosten können in echte und unechte Gemeinkosten unterteilt werden. Unechte
Gemeinkosten sind solche Kosten, die im Gegensatz zu den echten Gemeinkosten den
Kostenträgern zwar zurechenbar wären, der Abrechnungsaufwand aber zu groß würde, wenn
diese je Leistungseinheit erfaßt würden. Beispiele sind hier Leim, Nägel oder andere
Hilfsstoffe, die zwar für einen Kostenträger zählbar, meßbar und bewertbar wären, der
Aufwand für diese Zurechnung allerdings zu hoch erscheint. Aus Vereinfachungsgründen
werden diese Kosten ebenfalls im Wege der Kostenstellenrechnung wie echte Gemeinkosten
behandelt.