Gebäudetechnik
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Gefahrgut
 
Als Gefahrgut werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, von denen aufgrund ihrer Natur, Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit einer Beförderung Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt oder für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können (Beförderungsgesetz, GGBefG). Sie sind in insgesamt 9 Klassen unterteilt, die von explosiven und entzündbaren bis hin zu ätzenden Stoffen reichen. Die Beförderung ist gemäß ADR verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.