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Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster sind sowohl Arbeitsgerätschaften als auch Gebrauchsgegenstände, die
eine neue Gestaltung, Anordnung, Vorrichtung oder Schaltung aufweisen und auf einer
Erfindung beruhen. Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische
Erfindungen, das einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen ist als ein Patent,
jedoch eine kürzere Laufzeit hat. Es wirkt sofort nach der Eintragung und setzt an
Erfindungshöhe und technischem Fortschritt weniger voraus als ein Patent. Den Schutz
regelt das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG).