Gebäudetechnik
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Gebrauchsmuster
 
Gebrauchsmuster sind sowohl Arbeitsgerätschaften als auch Gebrauchsgegenstände, die

eine neue Gestaltung, Anordnung, Vorrichtung oder Schaltung aufweisen und auf einer

Erfindung beruhen. Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische

Erfindungen, das einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen ist als ein Patent,

jedoch eine kürzere Laufzeit hat. Es wirkt sofort nach der Eintragung und setzt an

Erfindungshöhe und technischem Fortschritt weniger voraus als ein Patent. Den Schutz

regelt das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG).