Fristigkeit Rechtlich maßgeblicher Zeitpunkt für Handlungen und Rechtsgeschäfte (z. B.
Aufbewahrungs-, Benachrichtigungs-, Kündigungsfristen).Bezugszeitraum (Laufzeit), auf den
sich eine Planung, Kontrolle (z. B. Buchführung), Analyse oder auch eine Dienstleistung
(z. B. Kredit) beziehen kann. Die Dreiteilung von Laufzeiten in kurz-, mittel- und
langfristig hat sich eingebürgert, ohne daß einheitliche Zeiträume hierfür definiert
wären.
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