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Formvorschrift
Die Formvorschrift ist eine gesetzliche Bestimmung, nach der ein Rechtsgeschäft nur in
einer bestimmten Form wirksam vorgenommen werden kann. Der Zweck der Formvorschriften
besteht entweder darin, den Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes und dessen
Inhalt genau festzulegen, einen hinreichenden Beweis hierfür zu sichern oder die Parteien
vor einem übereilten Vertragsabschluß zu bewahren. In verschiedenen Fällen haben die
Formvorschriften aber auch eine Kontrollfunktion für bestimmte Behörden. Im
Bürgerlichen Gesetzbuch sind Formvorschriften im einzelnen festgelegt.