Gebäudetechnik
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Formvorschrift
 
Die Formvorschrift ist eine gesetzliche Bestimmung, nach der ein Rechtsgeschäft nur in

einer bestimmten Form wirksam vorgenommen werden kann. Der Zweck der Formvorschriften

besteht entweder darin, den Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes und dessen

Inhalt genau festzulegen, einen hinreichenden Beweis hierfür zu sichern oder die Parteien

vor einem übereilten Vertragsabschluß zu bewahren. In verschiedenen Fällen haben die

Formvorschriften aber auch eine Kontrollfunktion für bestimmte Behörden. Im

Bürgerlichen Gesetzbuch sind Formvorschriften im einzelnen festgelegt.