Gebäudetechnik
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Finanzierungskosten
 
Unter Finanzierungskosten sind alle Aufwendungen zu verstehen, die notwendig sind, um

einen Kredit aufzunehmen. Ob die Finanzierungskosten steuerlich berücksichtigt werden

können, hängt davon ab, zu welchem Zweck der Kredit verwendet wird. Finanzierungs- oder

Geldbeschaffungskosten können die Einkommensteuerbelastung in verschiedener Hinsicht

erheblich mindern. Sie können als Betriebsausgaben, als Werbungskosten, als

Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, je nachdem,

zu welchem Zweck der Kredit verwendet wird. Sie sollten gegenüber dem Finanzamt stets

geltend gemacht werden.