Gebäudetechnik
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Finanzanlagen
 
Bestandteil des Anlagevermögens in der Bilanz. Hierzu gehören gem. § 266 II HGB alle

Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die Beteiligungen und Ausleihungen an

Beteiligungsunternehmen sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens (dauerhafter

Anteilsbesitz) und sonstige Ausleihungen. Für die Bewertung der Finanzanlagen gelten nach

HGB als Wertobergrenze die Anschaffungskosten. Hiervon sind gemäß dem gemilderten

Niederstwertprinzip Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen

vorzunehmen, bei vorübergehenden Wertminderungen besteht ein Abschreibungswahlrecht. Nach

US-GAAP richtet sich die Bewertung der Finanzanlagen danach, welcher Wertpapierkategorie

diese zugeordnet werden. Dabei können gegebenenfalls die Anschaffungskosten

überschritten werden. Die derzeitigen IAS ermöglichen die Bewertung der Finanzanlagen

entweder nach den HGB-Regelungen oder aber auch nach einer weitgehend den US-GAAP

entsprechenden sog. Neubewertungsmethode, die auch Wertansätze über die

Anschaffungskosten hinaus ermöglicht, allerdings ohne ergebniswirksame Berührung der

GuV.