Gebäudetechnik
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Einzugsermächtigung
 
Die Einzugsermächtigung ist eine Vollmacht gegenüber einem Gläubiger, im bargeldlosen

Zahlungsverkehr vom Girokonto des Schuldners Zahlungen einzuziehen (Inkasso). Die

Einzugsermächtigung ist für Massengeschäfte gedacht und eignet sich besonders für

regelmäßig wiederkehrende Forderungen wie Prämieninkasso der

Versicherungsgesellschaften. Hierbei wird dem Zahlungspflichtigen das Recht eingeräumt,

innerhalb einer Frist von sechs Wochen der Belastung zu widersprechen und eine

Wiedergutschrift zu verlangen, wenn eine entsprechende Einzugsermächtigung nicht vorlag

oder zwischenzeitlich zurückgezogen wurde.