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Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung ist eine Vollmacht gegenüber einem Gläubiger, im bargeldlosen
Zahlungsverkehr vom Girokonto des Schuldners Zahlungen einzuziehen (Inkasso). Die
Einzugsermächtigung ist für Massengeschäfte gedacht und eignet sich besonders für
regelmäßig wiederkehrende Forderungen wie Prämieninkasso der
Versicherungsgesellschaften. Hierbei wird dem Zahlungspflichtigen das Recht eingeräumt,
innerhalb einer Frist von sechs Wochen der Belastung zu widersprechen und eine
Wiedergutschrift zu verlangen, wenn eine entsprechende Einzugsermächtigung nicht vorlag
oder zwischenzeitlich zurückgezogen wurde.