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Einzelfirma
Einzelfirma ist die Firma eines Einzelkaufmanns, während die Gesellschaftsfirma die
Firma einer Handelsgesellschaft ist oder die Personalfirma den Namen des Inhabers nennt.
Eine Firma, also auch eine Einzelfirma, kann nur von einem Kaufmann geführt werden.
Führt der Kaufmann sein Handelsgewerbe allein ohne Gesellschafter oder nur mit einem
stillen Gesellschafter, ist er Einzelkaufmann. Dieser muß seine Firma (Einzelfirma) mit
der Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder einer entsprechenden
verständlichen Abkürzung (z.B. "e.K.") führen (§ 19 I Ziff. 1 HGB).