Gebäudetechnik
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Einnahme-Überschußrechnung
 
Die zu versteuernden Einkünfte können nach verschiedenen Methoden ermittelt werden.

Freiberuflich Tätige können ihren Gewinn regelmäßig mit der

Einnahme-Überschußrechnung ermitteln. Bei gewerblichen Unternehmern sowie Land- und

Forstwirten dürfen bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Bei der

Einnahme-Überschußrechnung handelt es sich um ein gegenüber der Gewinnermittlung durch

Buchführung vereinfachtes Gewinnermittlungsverfahren, in welchem die Betriebseinnahmen

den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.