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Einnahme-Überschußrechnung
Die zu versteuernden Einkünfte können nach verschiedenen Methoden ermittelt werden.
Freiberuflich Tätige können ihren Gewinn regelmäßig mit der
Einnahme-Überschußrechnung ermitteln. Bei gewerblichen Unternehmern sowie Land- und
Forstwirten dürfen bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Bei der
Einnahme-Überschußrechnung handelt es sich um ein gegenüber der Gewinnermittlung durch
Buchführung vereinfachtes Gewinnermittlungsverfahren, in welchem die Betriebseinnahmen
den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.