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Eigengeschäft
Ein Eigengeschäft ist ein Geschäft, bei dem der Handelnde das Geschäft in eigenem
Namen und auf eigene Rechnung vornimmt. Für die Abgrenzung zum Kommissionsgeschäft ist
maßgeblich, zu welchem Zweck und mit welchem Willen die Vertragsparteien das Geschäft
abgeschlossen haben. Auf die Bezeichnung des Geschäfts kommt es nicht an.