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EFTA
ist die Kurzbezeichnung für die am 4. 1. 1960 von Großbritannien, Dänemark, Norwegen,
Schweden, der Schweiz, Österreich und Portugal gegründeten European Free Trade
Association (vgl. BGBl. d. Rep. Österreich S. 893); beigetreten ist Island, assoziiert
sind Liechtenstein und Finnland. Ihre Ziele sind die fortwährende Ausweitung der
wirtschaftlichen Tätigkeit, Vollbeschäftigung, Steigerung der Produktivität und
finanziellen Stabilität in den Mitgliedstaaten, die Gewährleistung gerechter
Wettbewerbsbedingungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten, die gleichmäßige
Versorgung mit Rohstoffen sowie die Ausweitung des Welthandels und die Beseitigung aller
Handelshemmnisse. Der Verwirklichung dieser Ziele dient die Errichtung der Freihandelszone
durch schrittweise Beseitigung der Ein- und Ausführzölle und Abschaffung mengenmäßiger
Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten. Anders als bei der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft ist weder ein gemeinsamer Außenzolltarif noch politischer
Zusammenschluß vorgesehen. Zwischen EFTA und EG besteht ein Freihandelsabkommen.