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EBITDA
Abkürzung für "Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization" • beim EBITDA werden neben Zinsen und Steuern außerdem die Abschreibungen herausgerechnet.
Zum EBITDA greifen vorzugsweise Unternehmen, die andere Firmen gekauft haben; denn das Ergebnis solcher Firmen würde über die Abschreibungen vermutlich zusammen brechen. Die Abschreibung des Firmenwertes (auch Goodwill-Abschreibung) erscheint normalerweise in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) als Aufwandsposten. Das Handelsgesetzbuch (HGB) biete jedoch zahlreiche Wahlmöglichkeiten: So läßt sich z.B. der Goodwill über das Eigenkapital abschreiben, so daß die Gewinn- und Verlustrechnung nicht belastet wird.
EBIT oder EBITDA sind zwar formal klar definierte Größen, doch nach Expertenmeinung schließen beide einen wichtigen Aspekt aus - und zwar die Schulden eines Unternehmens: Nach dem Erwerb anderer Unternehmen oder z.B. milliardenteurer UMTS-Lizenzen sitzen viele Firmen auf hohen Schuldenbergen, und wenn dann die Zinslast nicht durch Erlöse bedient werden kann, ist die Liquidität in Gefahr.