Gebäudetechnik
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Diffenzbesteuerung
 
Erwirbt ein Händler Waren, die er anschließend weiterverkauft, von einem Privatmann

oder Kleinunternehmer, kann er dafür keine Vorsteuer abziehen, da ihm keine in Rechnung

gestellt wird. Normalerweise müßte er aber vom vollen späteren Wiederverkaufspreis die

Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Hier greift die Differenzbesteuerung

ein. Der Händler muß lediglich den Unterschied zwischen seinem Einkauf und dem späteren

Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterwerfen.