Gebäudetechnik
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Dauerschulden
 
Im Rahmen der Gewerbesteuer Verbindlichkeiten, die wirtschaftlich mit der Gründung oder

dem Erwerb eines Betriebs oder mit seiner Erweiterung oder Verbesserung zusammenhängen.

Diese Qualifizierung ist maßgeblich für die Entscheidung, ob im Rahmen der

Gewerbeertragsteuer die auf die Dauerschulden entfallenden Zinsen zur Hälfte wieder dem

Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Insbesondere bei Kontokorrentkrediten ist die Frage

nach der Qualifizierung als Dauerschuld zweifelhaft. Daher hat die Finanzverwaltung

festgelegt, daß dann, wenn ein Kontokorrentkonto acht Tage im Haben ist, der

Dauerschuldcharakter entfällt. Bei der Berechnung der Kontokorrentdauerschuld bleibt der

niedrigste Schuldenstand, der bis sieben Tage bestanden hat, außer Ansatz.