Gebäudetechnik
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Darlehen
 
Das Darlehen ist die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen gegen die

vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe von Sachen gleicher Art, Güte und Menge. Das

Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem sich die eine Seite verpflichtet, das

Darlehen zu gewähren, während die andere Seite die Verpflichtung eingeht, das

Überlassene, das in ihr Eigentum übergeht, in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge

zurückzuerstatten (§ 607 BGB).