Gebäudetechnik
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Carnet ATA
 
Das CarnetATA gehört zu den internationalen Zollverfahren und dient der Erleichterung

bei der vorübergehenden Verwendung bestimmter Waren sowie als Versandpapier.

Rechtsgrundlage des Verfahrens ist das Zollübereinkommen vom 6.Dezember 1961 für die

vorübergehende Einfuhr von Waren. In den Teilnehmerstaaten des Übereinkommens werden die

Carnets von den Industrie- und Handelskammern ausgegeben, die einer Bürgschaftskette der

internationalen Handelskammer (ICC) in Paris angehören. In Deutschland sind die

Industrie- und Handelskammern für die Ausgabe der Carnets zuständig. Zollbürge ist der

Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) in Bonn.