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Carnet ATA
Das CarnetATA gehört zu den internationalen Zollverfahren und dient der Erleichterung
bei der vorübergehenden Verwendung bestimmter Waren sowie als Versandpapier.
Rechtsgrundlage des Verfahrens ist das Zollübereinkommen vom 6.Dezember 1961 für die
vorübergehende Einfuhr von Waren. In den Teilnehmerstaaten des Übereinkommens werden die
Carnets von den Industrie- und Handelskammern ausgegeben, die einer Bürgschaftskette der
internationalen Handelskammer (ICC) in Paris angehören. In Deutschland sind die
Industrie- und Handelskammern für die Ausgabe der Carnets zuständig. Zollbürge ist der
Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) in Bonn.