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Buchhaltung
Für die Buchführung zuständiger Bereich im Unternehmen (z. B. eine Abteilung), in dem
die Bücher geführt – also gehalten – werden. Dabei werden – bei der
doppelten Buchführung – folgende Bücher unterschieden: (1) die sog. Grundbücher,
die der vollständigen Erfassung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge dienen,
(2) die sog. Hauptbücher, in denen die in den Grundbüchern erfaßten Geschäftsvorfälle
nach sachlichen Kriterien in sog. Sachkonten übertragen werden und (3) die Nebenbücher
(Hilfsbücher), welche die Aufgabe haben, die Aussagekraft der Hauptbücher zu verbessern,
indem bestimmte Teilbereiche detailliert erfaßt und ins Hauptbuch übertragen werden.
Hierzu zählen insbesondere die Kontokorrentbuchhaltung (Einzeldarstellung der Forderungen
und Verbindlichkeiten), die Kassenbuchhaltung, die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
(-abrechnung), die Anlagenbuchhaltung und die Material- und Lagerbuchhaltung. Je nachdem,
ob die Buchhaltung (Haupt- und Nebenbücher) Aufgaben des externen oder internen
Rechnungswesens übernimmt ist weiter zu differenzieren in die Finanz- bzw.
Geschäftsbuchhaltung (für externe Zwecke) und die Betriebsbuchhaltung (für interne
Zwecke).