Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Blei
 
Blei ist ein bläulich glänzendes Schwermetall. Es wird als Pb (lateinisch Plumbum) abgekürzt. In natürlichen Quell- und Grundwässern kommt Blei nicht vor. Blei kann bei Verwendung von Bleirohren und Bleiarmaturen nach längeren Standzeiten im Trinkwasser gefunden werden. In diesem Fall sollte man das Stagnationswasser vor der Entnahme bis zum merkbaren Temperaturabfall rinnen lassen. Abkochen des Trinkwassers ist keine geeignete Abhilfsmaßnahme. Eingesetzt wurden Bleirohren ausschließlich für Hausanschlussleitungen und vor allem auch für Steigleitungen und Leitungen innerhalb der Häuser und Wohnungen bis etwa in die 60-er Jahre. Bleianschlussleitungen wurden im Versorgungsnetz (außerhalb von Gebäuden) seit Jahrzehnten kontinuierlich getauscht, sodass es hier keine mehr gibt.

Ständiger Konsum von bleibelastetem Wasser ist gesundheitsgefährdend. Bleiwasserleitungen zusammen mit weichem Wasser können zu hohen Bleikonzentrationen im Blut führen. Bei harten Wasser kann sich eine Schicht aus basischen Bleikarbonat bilden, die Bleiablösungen in das Trinkwasser verhindern. Bei Säuglingen und Kleinkindern können schon geringe Mengen Blei zu Störungen der Feinmotorik führen und die Intelligenz mindern. In der EU ist derzeit (seit Dezember 2003) der Parameterwert für den Bleigehalt im Trinkwasser auf 25 Mikrogramm/l (0,000025gr/l) festgesetzt. Ab 1. Dezember 2013 wird der Parameterwert auf 10 Mikrogramm/l gesenkt. In der jüngsten Wohnrechtsnovelle wird interpretiert, dass das längere Laufenlassen des Wassers ausreichen müsste, um eine Gesundheitsgefährdung durch Blei zu verhindern. Somit wäre kein Austausch der Leitungen auf Vermieterkosten notwendig. Entscheiden müssen dies allerdings die Gerichte.